Wann darf IPL nicht angewendet werden?
Generell ist IPL eine schonende und unschädliche Methode zur dauerhaften Haarentfernung sowie zur Behandlung und Entfernung einer Vielzahl anderer kleiner Schönheitsfehler. Dennoch ist die Haarentfernung mit IPL nicht für jeden geeignet. Verschiedene Personengruppen und Menschen, die bestimmte Hautmerkmale aufweisen oder lichtsensibilisierende Medikamente einnehmen, müssen auf eine andere Methode ausweichen.
Wer IPL nicht anwenden darf
Menschen mit einer Sonnenallergie, lichtempfindlicher Haut, Hautkrebs oder einem geheilten Hautkrebs, Hautinfektionen und Pilzerkrankungen dürfen nicht mit IPL behandelt werden. Dies gilt auch für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende. Auch junge Mütter, die nicht stillen, sollten zwei bis drei Monate bis nach der Entbindung mit dem Start einer Behandlung warten.
Bestimmte Hautmerkmale und IPL
Das hochenergetische Pulslicht darf nicht auf Hautstellen angewendet werden, die folgende Krankheiten, Veränderungen oder Verletzungen aufweisen:
Die Behandlung mit dem Blitzlampengerät eignet sich nicht für die Entfernung von Haaren auf Hautstellen, die dauerhafte kosmetische Veränderungen wie permanentes Make-Up und Tätowierungen aufweisen. Auch der Genital- und Analbereich sowie die Brustwarzen dürfen nicht mit IPL behandelt werden.
Einnahme von lichtsensibilisierenden Medikamenten und IPL
Die Möglichkeit besteht, dass lichtsensibilisierende Medikamente in Wechselwirkung mit Licht aus dem Blitzlampengerät Reaktionen und Veränderungen der Haut hervorrufen. Deshalb muss während und kurz nach der Einnahme solcher Medikamente von einer Behandlung mit IPL abgesehen werden. Gängige lichtsensibilisierende Medikamente sind unter anderem Neuroleptika, Antibiotika, Chemotherapeutika, harntreibende Mittel, Antidiabetika, verschiedene Bluthochdruckmittel und sogenannte nichsteriodale Entzündungshemmer.
Die Einnahme von Medikamenten muss vor der Behandlung mit IPL der behandelnden Fachkraft mitgeteilt werden. So kann entschieden werden, ob eine Reaktion ausgeschlossen werden kann oder die Behandlung verschoben werden muss.